Ordinationsgemeinschaft für Radiologie in Innsbruck – Dr. med. Dieter Lungenschmid und Dr. med. Birgit Alexander-Suitner

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr: 8:00 - 16:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind dringende Untersuchungen nach Terminvereinbarung möglich.

Knochendichtemessung

Als Knochendichtemessung, auch Osteodensitometrie, werden medizinisch-technische Verfahren bezeichnet, die zur Bestimmung der Dichte bzw. des Kalksalzgehaltes des menschlichen Knochens dienen. In unserer Praxis verwenden wir das Verfahren Dual-Röntgen-Absorptiometrie (DEXA) mit dem speziellen Softwarezusatz TBS (Trabecular Bone Score).

Das Verfahren dient zur Diagnose und Kontrolle einer Osteoporose und anderer Knochenstoffwechselstörungen mit erhöhtem Risiko eines Knochenbruchs. Hiervon sind vor allem Frauen nach den Wechseljahren, Männer über 50 Jahre, Raucher, Alkoholiker und Menschen mit Mangelernährung bzw. vermindertem Vitamin-D-Spiegel betroffen. Auch bestimmte Erkrankungen wie die Schilddrüsenüberfunktion oder Medikamente begünstigen den Substanzverlust der Knochen.

In Kooperation mit Fr. Dr. Birgit Alexander-Suitner bieten wir seit Juli 2017 Knochendichtemessungen an.

DEXA-Körperzusammensetzungsanalyse

Damit kann die Fettmasse und Nichtfettmasse (bzw. die Muskelmasse) exakt gemessen werden. Diese Parameter sind sehr bedeutsam bei:

  • ernährungsmedizinisches Monitoring
  • im Rahmen einer Sarkopenie-Therapie
  • zur Kontrolle des Trainingsverlaufs

Verrechnung

Die Patienten erhalten von uns eine Honorarnote für die Radiologische Befundung und Allgemeinmedizinische Osteologische Beurteilung der Knochendichtemessung.

BEWILLIGUNGSPFLICHT vor Einreichung der Honorarnoten bei der gesetzlichen Krankenkasse
Generell wird von den gesetzlichen Krankenversicherungsanstalten alle 3 Jahre eine Knochendichtemessung bewilligt. Ausnahmen sind Patienten mit diagnostizierter medizinischer Notwendigkeit. Wir ersuchen daher alle Patienten, sich VOR der Untersuchung bei uns, die Bewilligung bei der zuständigen Krankenversicherungsanstalt einzuholen. Zum Vorteil der Patienten, da dadurch die teilweise Rückerstattung der gestellten Honorarnoten gewährleistet ist (der Selbstbehalt ist pro Kassa unterschiedlich).

Für Patienten der BVAEB Versicherung ist die bestätigte Bewilligung auf der Zuweisung verpflichtend, da die radiologische Leistung per e-card abgerechnet werden kann (Kassenvertrag). Die Patienten erhalten somit nur die Honorarnote für die privatradiologische Leistungen, die vom Patienten selbst bei der BVAEB eingereicht werden muss.

Frauen ab dem 65. Lebensjahr und Männer ab dem 70. Lebensjahr sind frei von der Bewilligungspflicht, können allerdings ebenfalls nur alle 3 Jahre eine Knochendichtemessung bei der gesetzlichen Krankenversicherungsanstalt einreichen, sofern keine medizinische Notwendigkeit diagnostiziert ist.