Abrechnungsvarianten

Privatarztpraxis

Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) können nur als Privatuntersuchungen angeboten werden, ohne jeglichen Kostenersatz der Gesundheitskassen.
Ausnahmen: KUF- Versicherung, Unfallversicherungen oder ambulante Zusatzversicherungen.

Kassenpraxis

Kassenpraxis Dr. Lungenschmid für Röntgen, Mammographie, Sonographie und DEXA-Knochendichtemessung (BVAEB)

Wahlarztpraxis

Wahlarztpraxis Dr. Alexander-Suitner für DEXA Knochendichtemessung (Ausnahme BVAEB)

Erläuterung der Abrechnungsvarianten:

1. Arzt mit Kassenvertrag

Wenn der Kassenvertrag Ihre Untersuchung abdeckt, ein Überweisungsschein an Dr. D. Lungenschmid und eine gültige E-Card vorliegen, kann direkt mit der Kasse (z.B. ÖGK, BVAEB, SVS-GW und SVS-LW, usw.) abgerechnet werden. Sie erhalten keine Honorarnote.

2. Arzt mit Wahlarztvertrag

Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag, was bedeutet, dass die Leistungen nicht direkt mit der Krankenversicherung per E-Card verrechnet werden können.

Sie erhalten eine originale Honorarnote ausgehändigt oder diese zugesandt, die Sie mit dem Einzahlungsbeleg und dem Zuweisungsschein bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, um einen Kostenersatz zu erhalten.

3. Privatarzt
Für MRT- und CT-Untersuchungen in unserer Ordination erhalten Sie von der Kasse keinen Kostenersatz. (Grund: Es besteht an dieser Adresse keine Großgeräte-Planstelle; ASVG § 338 Abs. 2a)

Die Honorarnote mit der Einzahlungsbestätigung und dem Überweisungsschein reichen Sie direkt bei Ihrer Privatkrankenversicherung ein.