Bei uns werden Leistungen wie folgt abgerechnet:
-
MRT, CT: Können nur als reine Privatuntersuchungen angeboten werden, ohne jeglichen Kostenersatz, außer bei KUF, Unfallversicherungen oder ambulante Zusatzversicherungen.
-
Mammographie: BKFE-Vorsorgeuntersuchungen können von Dr. Thomas Trieb mit Kassenvertrag abgerechnet werden.
-
Kassenpraxis für Röntgen und Sonographie (Dr. Lungenschmid, Dr. Trieb)
-
Wahlarztpraxis für DEXA Knochendichtemessung (Ausnahme BVAEB) von Dr. Alexander-Suitner.
Erläuterung der Abrechnungsvarianten:
1. Arzt mit Kassenvertrag
-
Wenn der Kassenvertrag Ihre Untersuchung abdeckt und ein Überweisungsschein
-
an Dr. D. Lungenschmid oder
-
an Dr. T. Trieb und -
-
-
eine gültige E-Card vorliegen, kann direkt mit der Kasse (z.B. ÖGK, BVAEB, SVS-GW und SVS-LW, usw.) abgerechnet. Sie erhalten dann KEINE Honorarnote.
2. Arzt mit Wahlarztvertrag
-
Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag was bedeutet, dass die Leistungen NICHT DIREKT mit der Krankenversicherung per E-Card verrechnet werden können.
-
Sie erhalten eine originale Honorarnote ausgehändigt oder diese zugesandt, die Sie mit dem Einzahlungsbeleg und dem Zuweisungsschein bei Ihrer Krankenversicherung einreichen um einen Kostenersatz zu erhalten.
3. Privatarzt
-
Für CT- und MRT-Untersuchungen in unserer Ordination erhalten Sie von den Standard-Kassen KEINEN Kostenersatz. (Grund: Es besteht keine Großgeräte-Planstelle an dieser Adresse; ASVG § 338 Abs. 2a)
-
Option 1:
-
Die Honorarnote mit
-
der Einzahlungsbestätigung und
-
dem Überweisungsschein
-
reichen Sie direkt bei Ihrer Privatkrankenversicherung ein.
-
ODER – je nach Polizze:
-
Option 2: Sie müssen vorher die bezahlte Honorarnote mit Beleg und Überweisungsschein bei Ihrer Pflichtversicherung (z.B. ÖGK) einreichen, um einen Ablehnungsbescheid zu erhalten und dann
-
die Honorarnote,
-
den Einzahlungsbeleg,
-
die ÖGK-Ablehnungsbescheid und
-
den Überweisungsschein
-
(alle im Original) an Ihre Privatversicherung weiterleiten, um einen Kostenersatz zu erhalten.
-