Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) können nur als Privatuntersuchungen angeboten werden, ohne jeglichen Kostenersatz der Gesundheitskassen.
Ausnahmen: KUF- Versicherung, Unfallversicherungen oder ambulante Zusatzversicherungen.
Kassenpraxis Dr. Lungenschmid für Röntgen, Mammographie, Sonographie und DEXA-Knochendichtemessung (BVAEB)
Wahlarztpraxis Dr. Alexander-Suitner für DEXA Knochendichtemessung (Ausnahme BVAEB)
Wenn der Kassenvertrag Ihre Untersuchung abdeckt, ein Überweisungsschein an Dr. D. Lungenschmid und eine gültige E-Card vorliegen, kann direkt mit der Kasse (z.B. ÖGK, BVAEB, SVS-GW und SVS-LW, usw.) abgerechnet werden. Sie erhalten keine Honorarnote.
Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag, was bedeutet, dass die Leistungen nicht direkt mit der Krankenversicherung per E-Card verrechnet werden können.
Sie erhalten eine originale Honorarnote ausgehändigt oder diese zugesandt, die Sie mit dem Einzahlungsbeleg und dem Zuweisungsschein bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, um einen Kostenersatz zu erhalten.
Die Honorarnote mit der Einzahlungsbestätigung und dem Überweisungsschein reichen Sie direkt bei Ihrer Privatkrankenversicherung ein.