Bei uns werden Leistungen wie folgt abgerechnet:
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MRT, CT: Können nur als reine Privatuntersuchungen angeboten werden, ohne jeglichen Kostenersatz, außer bei KUF, Unfallversicherungen oder ambulante Zusatzversicherungen.
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Kassenpraxis Dr. Lungenschmid für Röntgen, Mammographie , Sonographie und DEXA-Knochendichtemessung (BVAEB)
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Wahlarztpraxis Dr. Alexander-Suitner für DEXA Knochendichtemessung (Ausnahme BVAEB)
Erläuterung der Abrechnungsvarianten:
1. Arzt mit Kassenvertrag
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Wenn der Kassenvertrag Ihre Untersuchung abdeckt und ein Überweisungsschein
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an Dr. D. Lungenschmid und
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eine gültige E-Card vorliegen, kann direkt mit der Kasse (z.B. ÖGK, BVAEB, SVS-GW und SVS-LW, usw.) abgerechnet werden. Sie erhalten KEINE Honorarnote.
2. Arzt mit Wahlarztvertrag
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Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag was bedeutet, dass die Leistungen NICHT DIREKT mit der Krankenversicherung per E-Card verrechnet werden können.
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Sie erhalten eine originale Honorarnote ausgehändigt oder diese zugesandt, die Sie mit dem Einzahlungsbeleg und dem Zuweisungsschein bei Ihrer Krankenversicherung einreichen um einen Kostenersatz zu erhalten.
3. Privatarzt
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Für CT- und MRT-Untersuchungen in unserer Ordination erhalten Sie von der Kasse KEINEN Kostenersatz. (Grund: Es besteht an dieser Adresse keine Großgeräte-Planstelle; ASVG § 338 Abs. 2a)
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Option 1:
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Die Honorarnote mit
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der Einzahlungsbestätigung und
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dem Überweisungsschein
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reichen Sie direkt bei Ihrer Privatkrankenversicherung ein.
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ODER – je nach Polizze:
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Option 2:
Sie müssen vorher die bezahlte Honorarnote mit Beleg und Überweisungsschein bei Ihrer Pflichtversicherung (z.B. ÖGK) einreichen, um einen Ablehnungsbescheid zu erhalten und dann-
die Honorarnote,
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den Einzahlungsbeleg,
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die ÖGK-Ablehnungsbescheid und
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den Überweisungsschein
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(alle im Original) an Ihre Privatversicherung weiterleiten, um einen Kostenersatz zu erhalten.
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